Zitat:
Zitat von merz
Sehe ich dass jetzt richtig: mit dem Auslaufen der „epidemischen Notlage“ und dem Gesetz von Do. Und Fr. gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für Lockdowns, Untersagen von Veranstaltungen, Schliessen des Handels, Schulen und Kitas und Untersagen von Touristik usf. - und die Länder können das auch nicht machen?
Das kann doch nicht wahr sein, oder? Wo ist der Ausweg?
m.
Ich kam jetzt drauf, weil im oben verlinkten twitterthread von @prof_mayer das behauptet wird, ich dachte naiv diese ganzen Instrumente gehe jetzt eben an die Länder über …. Das tun sie nicht?
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Ja.
Es ist IMHO ein grosser Fehler, sich bei der Formulierung im Gesetz nicht an die Einschätzung der Virologen, Epidemiologen zu halten. Bei juristischen Streitfällen treten die als Sachverständige auf.