Zitat:
Zitat von TobiBi
Mmeines Wissens nach darf eine Kleinanlage nicht größer sein als 10 kWp ...
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Das war noch nie so. Früher wurde aber für Leistungen größer 10 kWp EEG-Umlage fällig, diese Grenze würde zum 1.1.21 auf 30 kWp angehoben.
Gruß Matthias