Zitat:
Zitat von Hafu
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Die Feststellung der "Epidemischen Lage nationaler Tragweite" ermöglichte es ja der Regierung (insbesondere der Bundeskanzlerin sowie dem Gesundheitsminister) am Parlament vorbei jegliche Grundrechtseinschränkungen nach eigenem Dafürhalten zu beschließen.
Damit das nicht allzu willkürlich wirkte erfand Merkel die "MPK" (=Ministerpräsidentenkonferenz), die in unserem Grundgesetz als Gremium überhaupt nicht vorgesehen ist.
In der allerersten Welle war solch ein Vorgehen sinnvoll, weil sich da die Regierungsentscheidungen sehr eng an wissenschaftlichen Empfehlungen orientierten und schnelles, relativ unbürokratisches Handeln ermöglichten. Damals stand Deutschland im internationalen Vergleich ja auch glänzend da, was Fall- und Todeszahlen anbelangte.
Schon in der zweiten Welle war dieser Vorsprung durch die Möglichkeit besonders schnellen Regierungshandelns aber verspielt und die MPK-Runde verstrickte sich bei ihren Entscheidungen im parteipolitischen Klein-Klein, befeuert durch die anstehende Kandidatenkür der großen Parteien für die Bundestagswahl.
Sinnvollerweise hätte man -rückblickend betrachtet- wohl schon damals die Rechtsgrundlage ändern sollen, um den Bundestag als gewähltes Parlament enger in die Epidemiepolitik und deren Entscheidungsprozesse einzubinden und die seltsame Ministerpräsidentenkonferenz wieder abzuschaffen oder zumindest in ihrer Entscheidungskompetenz zu beschneiden.
Jetzt gibt es einen neu gewählten, demokratisch frisch legitimierten Bundestag. Da sollte auch dieser über Epidemiebekämpfungsmaßnahmen mittels seiner Gesetzgebungskompetenz entscheiden und nicht die geschäftsführende Regierung, die ohnehin seit der Wahl nur noch Dienst nach Vorschrift macht und sich im Prinzip schon in Opposition befindet und ein erkennbares interesse daran hat, ihren Nachfolgern möglichst instabile und krisengebeutelte Strukturen zu hinterlassen, denn das minimiert dann die Erfolgschancen der Ampelkoalition und maximiert die eigenen Wahlchancen bei zukünftigen Landtags- und später dann auch Bundestagswahlen.
In noch krasserer Art und Weise hat man das beim Machtwechsel von der Trump-Administration zur Biden-Regierung in den USA gesehen, der seitdem kaum wichtige Projekte umsetzen konnte, aber viele Elemente solchen destruktiven Verhaltens der Noch-Minister sieht man auch in der aktuellen politischen Interregnum-Phase mit monatelangem Ausklammern des Pandemie-Themas in der Politik trotz absehbar seit September exponentiell ansteigenden Inzidenzzahlen.
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Das ist eine ziemlich einseitige bis falsche Darstellung. Der Bund kann bei vielen Infektionsschutzmassnahmen gar nicht für die Länder entscheiden und das kann er auch heute noch nicht, egal ob Bundestag oder Bundesregierung. Nur deswegen gab es die MP-Konferenz, um ein einheitliches Vorgehen zu besprechen (und nicht, um Parlamente zu umgehen!), welches dann aber immer in allen Bundesländern von den Länderparlamenten als Landesverordnung / -gesetz jeweils umgesetzt und verabschiedet werden musste. Die Infektionsschutzverordnungen wurden durchaus immer parlamentarisch gebilligt und verabschiedet! Allein die Länderparlamente konnten aufgrund der Pandemischen Lage z.B. konkret die Verbote für Veranstaltungen ab einer bestimmten Inzidenz oder eben Lockdownmassnahmen erlassen und nicht der Bund. Deswegen hat dann ja der Bundestag (!) beschlossen, bestimmte Massnahmen an bestimmte Inzidenzen zu binden, um mehr Bundeseinheitlichkeit zu gewährleisten, genauso wie der Bundestag auch diese Bindung noch mit der CDU-SPD Regierung wieder aufhob. (IMHO wegen der Wahlen).