Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  tandem65
					 
				 
				Selbst wenn der Radfahrer gegen das Fahrzeug getreten hätte bei einem Überholvorgang.  
Ich wüsste nicht wie daß dann das Verhalten des KfZ-Fahrers rechtfertigen könnte und damit die Strafrechtliche Beurteilung beinflussen sollte. 
			
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 Um nicht falsch verstanden zu werden: ich wollte das keinesfalls relativieren oder so. Es geht nur um den Gesamtkontext.
Völlig außer Frage, dass der SUV Fahrer da absolut lebensgefährlich handelte.