Zitat:
Zitat von tandem65
Selbst wenn der Radfahrer gegen das Fahrzeug getreten hätte bei einem Überholvorgang.
Ich wüsste nicht wie daß dann das Verhalten des KfZ-Fahrers rechtfertigen könnte und damit die Strafrechtliche Beurteilung beinflussen sollte.
|
Um nicht falsch verstanden zu werden: ich wollte das keinesfalls relativieren oder so. Es geht nur um den Gesamtkontext.
Völlig außer Frage, dass der SUV Fahrer da absolut lebensgefährlich handelte.