Zitat:
Zitat von welfe
Leider ja. Denn dann kann man den Täter nicht damit entschuldigen „unter Alkoholeinfluss“ die Tat begangen zu haben und somit „nicht verantwortlich“ zu sein. Bessert zwar die Schmerzen des Opfers nicht, aber zieht hoffentlich den Täter eine Zeitlang aus dem Verkehr. 
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Ich bin kein Jurist, aber die Grenze zur Schuldunfähigkeit ist afaik recht hoch. Da muss schon einiges vorher gebechert worden sein (War da mal was mit 3 Promille?).
Aber Du hast recht. wenn der Richter einen guten Tag hat, sagt er streng "wehe, wenn´s nochmal vorkommt" und droht mit dem Zeigefinger. Ganz konsequent.
Und ich finde, das ist alles nur bedingt Thema der ursprünglichen Frage: Alkohol und Sport, speziell Ausdauersport.
Ich bin ja ein Kind der Achtziger, und Uli Brorowka war schon ein harter Hund. Dass das aber so heftig war, hab ich wie jeder andere auch erst später erfahren.
https://www.zeit.de/sport/2013-01/bo....google.com%2F
Erstaunlich, dass man als schwerster Alkoholiker noch Leistungssport machen kann. Wobei das sicher eine Ausnahme ist, dass der trotzdem über Jahre erfolgreich war.
Schon krass.