Zitat:
	
	
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					Zitat von tandem65  Über welches Land debattieren wir jetzt? 
In D geht es korrekterweise um eine Entfernungspauschale. Diese ist unabhängig von der Fortbewegungsart. Wenn Du also täglich zur Arbeit läufst kannst Du die gleiche Strecke ansetzen wie mit dem KfZ. Obendrein wird bei der Steuererklärung bezüglich der Entfernungspauschale nicht nach Deinem Fortbewegungsmittel gefragt.   
Wo ist da also die Deckelung zu finden? | 
	
 Höchstgrenze aktuell 4500 Euro, aber nicht wenn man mit dem Kfz pendelt.