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					Zitat von  Hafu
					 
				 
				
			
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 Da hast du absolut recht. Wobei man da entschuldigenderweise anmerken muss, dass es (zumindest für mich) kaum vorstellbar war, dass es ein herumreisendes fast wahllos mordendes Nazitrio geben könnte. Bzw. reichte meine Vorstellungskraft dazu nicht aus. Ich bin auch der Meinung, dass hier den Strafverfolgungsbehörden deutlich Verbesserungspotential aufgezeigt wurde. Ich hoffe man lernt daraus.
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					Zitat von  Hafu
					 
				 
				Der Vergleich mit den linksextrem motivierten Morden der RAF aus den 70er-Jahren ist in diesem Zusammenhang durchaus zulässig. 
Man muss aber zur Kenntnis nehmen, dass in den letzten 30 Jahren politisch motivierte Morde in Deutschland v.a. (wenn nicht ausschließlich) aus der rechtsextremen Ecke heraus begangen worden sind (NSU, Lübcke, Tankstellenmord) und alle diese Täter hatten Sympathien zu den Positionen, die in der AFD toleriert wurden. 
 
"Morddrohung und Einschüchterung" ist nochmal was anderes als ein tatsächlich begangener Mord. 
			
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 Sollte ja keine Relativierung sein, sondern eine Einordnung. Morddrohung und Einschüchterung funktioniert aber auch nur, wenn das Opfer diese für glaubwürdig hält. Dazu ist es wohl auch erforderlich, dass von den Drohenden und oder ihrem Umfeld solche oder ähnliche Taten in der Vergangenheit begangen worden sein könnten. Es ist eben in seiner Wirkung ein Unterschied, ob eine Morddrohung von einem Mitglied der Hells Angels, eines bekannten arabischen Clans, der Ndrangheta oder dem Taubenzüchterverein Westfriesland ausgesprochen wird.