Das Thema Machtergreifung NSDAP finde ich im Übrigen so gruselig wie spannend .
Damals als auch heute galt/gilt :
„Als Ausdruck einer wehrhaften Demokratie sind Parteien, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", verfassungswidrig (Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG). Der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat können beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei stellen.“
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