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Alt 30.09.2021, 11:23   #4921
Faser
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.01.2012
Beiträge: 844
Ich bin Beamter.
Letztes Jahr mussten Beamte in der Finanzverwaltung, die mit dem Wissen in den Urlaub gefahren sind, dass sie danach in Quarantäne müssen, Urlaub nehmen, wenn eine Tätigkeit im Home Office nicht möglich war. Damals gab es in diesem Fall auch keine Entschädigung laut Infektionsschutzgesetz bei Arbeitnehmern.
Es wurde damals auch offiziell mit Disziplinarmaßnahmen gedroht, falls die Arbeitsleistung nicht im Home Office erbracht werden kann und kein Urlaub genommen wird bzw, mehr genommen werden kann.
Ich denke mal, so ähnlich wird es dieses mal wieder sein. Der Sachverhalt ist rechtlich meiner Meinung nach aber ein wenig heikler.
Wie das bei Lehrern gehandhabt wird, weis ich nicht.

Ansonsten ist das wieder der typische Äpfel mit Birnen Vergleich. Es sind halt komplett unterschedliche Systeme. Wenn man alles komplett gleichstellt, müsste man auch ein Streikrecht für Beamte einführen.
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