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Alt 29.09.2021, 22:33   #2748
noam
Szenekenner
 
Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.119
Zitat:
Zitat von Siebenschwein Beitrag anzeigen
Ich halte Schadenfreude in einem gewissen Mass für eine der menschlichsten Regungen und behaupte mal, das 98% der Bevölkerung nicht komplett frei davon sind. Die 2% sind mir ehrlich gesagt suspekt.
Natürlich hätte ich auch ein anderes Beispiel nehmen können. Wie wäre der aufgemotzte BMW, der in hinter mir drängelt und dann beim rücksichtslosen Überholmanöver geblitzt wird? Ist das ok, wenn ich mich freue, dass der Richtige getroffen wurde? Oder soll ich da Mitleid haben?
Also setzt du einmal den Schläger, der mal an den falschen Gerät und mal selber richtig verdroschen wird, mit dem Raser, dem durch die Verwaltungsbehörde ein Bußgeld und ggf ein Fahrverbot ob einer Geschwindigkeitsüberschreitung auferlegt wird, gleich? Wo doch einmal Selbstjustiz / Notwehrexzess oder schlicht eine Körperverletztung begangen wird und zum anderen die durch die Gesellschaft zur Einhaltung der allgemein gültigen Regelungen eingesetzte exekutive Verwaltungsbehörde im Rahmen ihrer Amtsausübung tätig wird?

Finde ich schwierig. Ich bin dann doch eher dafür, dass wir die Gewalt dem Staat überlassen als uns klammheimlich zu freuen, weil andere meine Rachegelüste ausfüllen, weil ich selbst nicht in der Lage dazu bin. Dem sollte man als erwachsener gebildeter Mensch entwachsen sein.





Zitat:
Zitat von longo Beitrag anzeigen
Erst mal abwarten ob:

1. Die AfD überhaupt jemals irgendeine Strafanzeige stellen wird

2. An der Aktion überhaupt irgendetwas nicht legal war

3. Was im Falle eines Verfahrens alles an Schwarzgeldern, illegaler Parteienfinanzierung, Steuerhinterziehung, etc. von Seiten der AfD auf den Tisch kommen wird.

So funktioniert unser Rechtsstaat nicht. Liegen hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vor, MUSS die Polizei / Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten, um diese zu bestärken oder zu entkräften.

Strafanzeigen werden nicht durch Personen gestellt sondern lediglich Strafanträge, die das Verlagen des Geschädigten / Vertreters an einer Strafverfolgung ausdrücken.

Ob etwas legal war oder nicht, hat im Zweifel nichts damit zu tun, was am Ende gerichtlich entschieden wird, sondern was beweissicher und belastbar festgestellt werden kann. Und hier sollte unsere Justiz tunlichst an diesen Fall das selbe Maß anlegen, wie beim dahergelaufenen Ebaybetrüger.


Wie oben, ich finde es nicht richtig, wenn wir eine Partei die unsere Gesellschaft abschaffen will, damit bekämpfen, in dem wir die Grundregeln unserer Gesellschaft selber zurechtbiegen oder gar brechen.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten