Hi Noam,
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Zitat von noam
Strafrechtlich ist der Betrug in seiner Grundform recht simpel. Es genügt eine vorsätzliche Täuschung, ein getäuschter und ein Vermögensschaden. Ich weiß jetzt nicht ob es zu einer Bezahlung gekommen ist ( habe zu dem Fall ehrlicherweise auch wenig nachgelesen).
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wir scheinen hier in einer Zwickmühle zu sitzen. Der Betrugsvorwurf kann so wie ich die Sache nur erhärtet werden wenn Zahlungen an das Unternehmen belegt werden können. Womit wir dann bei Steuerhinterziehung & Schwarzgeldkassen illegaler Parteienfinanzierung wären.
Das scheint mir mehr ein Dilemma für die AFD zu sein als für die Fa. Hahn Flyerservice, so denn Zahlungen, wie berichtet, tatsächlich geleistet wurden.