Wie ich in meinem
Beitrag #1902 bereits erklärt habe, bezahlt niemand auf das gesamte zu versteuernde Einkommen den zutreffenden Spitzensteuersatz, sondern ggf. lediglich auf entsprechende Teile seines Einkommens. Es ist immer nur ein Durchschnittssteuersatz auf das zu versteuernde Einkommen fällig, der gegen den Spitzensteuersatz (42% oder ggf. 45%) konvergiert. Bei sehr, sehr hohen Einkommen liegt der Durchschnittssteuersatz deshalb freilich in der Nähe des Spitzensteuersatzes.
Wie in meinem obigen Beitrag dargestellt, hat jemand mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 EUR nach der Grundtabelle eine EK Steuerlast von 27%.
