Zitat:
Zitat von LidlRacer
Es geht eben nicht nur um die rein rechtliche Seite.
Angenommen, er würde sozusagen aus Mangel an Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld "freigesprochen",
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Es geht einzig und allein um die rechtliche Seite!
ME stellt eine Behauptung auf, also soll er das Gesagte beweisen.
Ansonsten vermute ich, dass Du zu viele schlechte amerikanische Gerichtsfilme guckst.
Das deutsche Recht kennt keinen "Freispruch aus Mangel an Beweisen".
Heinrich