Zitat:
Zitat von tandem65
Ja, da haben wir das Dilemma, überraschenderweise gibt es Änderungen nicht zum Nulltarif, daß ist uns auch fast allen bewusst. Offensichtlich nicht bewusst ist es daß es auch für einen persönlich Kosten verursacht.
Ich würde tatsächlich im Baurecht gerne noch weiter gehen und ebenerdige geschlossene Fahrradstellplätze verankern. Genau die schlechte Situation der Fahrradabstellmöglichkeiten behindert bei der Nutzung von Fahrrädern.
Daher halte ich die immerhin überdachten Fahrradabstellanlagen schon für einen Schritt in die richtige Richtung. 
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https://www.aktivmobil-bw.de/radverk...desbauordnung/
Landesbauordnung BaWü.
"Zwei Fahrradabstellplätze pro Wohnung
Der Begriff „Stellplätze” wurde in der LBO so definiert, dass auch Fahrräder darunter fallen. Außerdem gibt es Vorgaben zum Fahrradparken beim Neubau von Wohnungen. Zukünftig wird es je Wohnung zwei geeignete Fahrradabstellplätze geben und zwar wettergeschützt und leicht zugänglich.
Städtische Einrichtungen, Veranstaltungsstätten oder Einkaufszentren können, wenn sie genügend Fahrradabstellplätze nachweisen, weniger Pkw-Stellplätze zur Verfügung stellen. Hier sieht die neue LBO ein Verhältnis von eins zu vier vor: Statt eines Pkw-Stellplatzes müssten dann vier neue Fahrradstellplätze geschaffen werden."