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Zitat von deralexxx
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Datenschutz ( gegenüber Strafverfolgungsbehörden) ist in weiten Teilen Täterschutz. Meiner Meinung nach sollten Daten, die vorhanden sind, zur Sachverhaltserhellung benutzt werden dürfen.
Es geht ja im Kern nicht darum Daten für oder gegen jemanden zu nutzen, sondern einen vorgefallenen Sachverhalt zu erhellen, so dass die Wirklichkeit in objektiven und auch subjektiven Tatbestandsmerkmalen beurteilt werden kann.