Erstmal könnte man einführen, dass die umgelegten Maßnahmen auch zu einer echten Einsparung führen. Aktuell gilt nämlich folgendes:
" Insbesondere für Mieterhöhungen aufgrund energetischer Modernisierung ist vor folgendem Hintergrund eine beson- dere Abwägung geboten: Eine energetische Modernisierung nach § 555b Nummer 1 liegt bereits dann vor, wenn die Energieeinsparung nachhaltig ist, also dauerhaft Energie ein- gespart wird. Ein bestimmter Einsparumfang ist hingegen nicht Voraussetzung. "
Und weiter:
"Diese Maßnahmen sind nicht zwin- gend mit einer finanziellen Ersparnis verbunden, sondern können unter Umständen sogar zu Betriebskostensteigerun- gen führen. Hinsichtlich des Maßstabs für die Abwägung gilt, dass hohe energetische Standards grundsätzlich erwünscht sind und auch zur Mieterhöhung berechtigen sollen. Eine Grenze ist lediglich dort zu ziehen, wo etwa eine für das kon- krete Gebäude bzw. für die Mietsache völlig ungeeignete Technik angewandt wird oder wo von einem bereits beste- henden hohen energetischen Standard ausgehend unter Auf- wendung hoher Kosten nur geringfügig gesteigerte Einspar- effekte erzielt werden können."
Quelle:
https://dserver.bundestag.de/btd/17/104/1710485.pdf
Ich hab in diesem Zusammenhang schon Erhöhungen gesehen, die erzeugten völlig absurde Kosten bei sehr geringem tatsächlichen Nutzen.
Ein in diesem Zusammenhang erstelltes Gutachten der aktuellen Situation kam zu folgendem Ergebnis:
https://www.gruene-bundestag.de/file...rnisierung.pdf
"II.Praktische Ausgangslage Die bisherige rechtliche Gestaltung hat dazu geführt, dass der Vermieter die ge-samten Kosten der Modernisierung auf den Mieter umlegen kann und er diese rechnerisch nach 12,5 Jahren damit wieder erwirtschaftet hat, solange die Kap-pungsgrenze durch den jährlich umgelegten Betrag nicht überschritten wird. An-schließend profitiert er weiterhin von der erhöhten Miete. Der Vermieter trägt langfristig gesehen also keine Kosten und erwirtschaftet nach der Amortisation Gewinn, was ein guter Anreiz für eine energetische Modernisierung ist. Die Miet-erhöhung hängt nicht davon ab, ob für den Mieter tatsächlich eine Einsparung von Energie erfolgt. Er zahlt also auch für Maßnahmen, die keine oder eine nur geringe Heizkostensenkung für ihn bewirken.
Tatsächlich besteht daher für den Vermieter der Anreiz, möglichst hohe Investitionskosten zu verursachen, um auch entsprechend die Miete erhöhen zu können. Der Vermieter muss die Ver-besserung der Energieeffizienz bisher nicht nachweisen. Der Mieter zahlt außer-dem noch für die Modernisierung, wenn ihre Kosten schon abbezahlt sind. Im Ge-genzug profitiert er zu diesem Zeitpunkt lediglich noch von der Verbesserung der Wohnraumqualität, zu der die Modernisierung geführt hat. Der Vermieter kann bestimmte Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen in Anspruch neh-men, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Die rechtliche Ausgangslage ist wenig mieterfreundlich ausgestaltet und bietet zudem für Vermieter nicht ausrei-chende Anreize, energetisch zu sanieren"
Zu allererst müsste man also erstmal überlegen, was man überhaupt will. In der aktuellen Form ist das Gesetz eine verdeckte Subvention der Bau- und Immobilienbranche.
Die zeitliche Begrenzung deckt also nur einen Teil des Themas ab. Gleichzeitig ist ein Nachweis über die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit der Maßnahme dringend erforderlich. Ansonsten werden weiterhin schlicht völlig überzogene Kosten umgelegt.