Zitat:
Zitat von Mo77
Überholvorgang ist verboten bei Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs.
Punkt und Außerorts 120 €
Wenn du einfach rausziehst und einen zu Vollbremsung zwingst ist das definitiv eine Gefährdung...
|
Eben nicht oberhalb der Richtgeschwindigkeit 130 und dafür ausreichender Abstand nach hinten
Genau aus dieser in der StVO genannten Richtgeschwindigkeit ergibt sich übrigens (@Schnellfahrer) in etwa mein viel zu hoher Vorschlag 35% Geschwindigkeitsdifferenz als sinnvolle Grenze, ich korrigiere, es sollte also schon 30% Differenz als vernünftige Grenze gelten.