Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Nur ein Punkt dazu, was m.M.n. zeigt, daß es sich um eine Auslegungsfrage bei der Bewertung von Grundrechten gegen staatliche Einschränkungen handelt:
aus https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7869033/
die Begriffe "besonders ansteckend" und "schwerwiegend gefährden" in Kombination sind nicht definiert, und werden sicherlich sehr unterschiedlich ausgelegt. Eine Infektion mit einer Hospitalisierungsrate von unter 10 % (für große Teile der jüngeren Bevölkerung noch geringer) und einer Letalität von weit unter 1 % als schwerwiegende Gefährdung für die Gesellschaft zu definieren halte ich für maßlos übertrieben. Es ist keineswegs eine zwingende Schlußfolgerung, nur eine mögliche, m.M.n. extreme Auslegung, daß eine Impfpflicht begründbar sein könnte.
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Mal ernsthaft. Zu konstruieren, Covid 19 sei womöglich nicht besonders ansteckend und schwerwiegend gefährdend, ist einfach wirr.
Du hast behauptet, Impfpflicht sei nicht machbar wegen Menschenrechte von Unesco, ich zeig dir, dass das Argument nicht haltbar ist, kommst du mit dem nächsten Versuch um die Ecke, warum eine Impfpflicht unmöglich ist. Exakt wie bei Körbel.
Es ist einfach falsch zu behaupten Impfpflicht ist unmöglich. Impfpflicht kann kommen wenn der politische Willen da ist. Da kannst du dich auf den Kopf stellen und Pseudo-Argumente bringen, es wird dadurch nicht richtiger.
Und zu behaupten wir bräuchten dann eine neue Verfassung ist auch, gelinde gesagt, Bullshit, Die rechtlichen Mittel und Rahmen wer, wie, wann und in welchem Umfang sind in der Verfassung und den Gesetzen längst drin.
Edit: sogar dein eigenes verlinkter Artikel sagt das:
Zitat:
Nach dem IfSG kann grundsätzlich eine Impfpflicht für eine bestimmbare Personengruppe festlegt werden. Diese Verpflichtung muss als grundrechtlicher Eingriff verhältnismäßig sein. Verhältnismäßig und damit verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist ein Eingriff, wenn dieser ein legitimes Ziel verfolgt, geeignet und erforderlich, da kein anderes milderes Mittel zur Verfügung steht, und angemessen ist.
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