@tandem85
Ja, der Staatsanwalt war reingerutscht.
Nur falls das Urteil im Strafprozeß am 14.10 in Metz absoluter Freispruch oder absoluter Vorsatz lauten sollte, müsste ihre Haftpflichtversicherung bei einer Schadensersatzklage nicht zahlen, ansonsten wohl schon.
Aber ob eine Schadensersatzforderung vor Gericht bis zu einem Urteil ausgefochten wird, oder ob das unter den Parteien in einem internen Vergleich geregelt wird?
Wohl eher zweiteres.
Oder denkst Du, die ASO oder die CPA würden es bis zur Spitze treiben und auf einen solchen Prozeß ankommen lassen?
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