Zitat:
Zitat von longo
 Ich weiß es nervt viele,.....
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Vor allem nervt deine Beratungsresistenz. Du konstruierst dir etwas ohne echtes Wissen zurecht.
Im Strafrecht gilt das Prinzip der Kausalität. Das Rennen fand auf einer für den öffentlichen Verkehr gesperrten Strecke statt. Das die Strecke nicht ABgesperrt war spielt dabei überhaupt keine Rolle. Und öffentlicher Verkehr schließt auch Fußgänger mit ein. Der Dame dürfte wes schwerfallen vor Gericht zu beweisen, dass sie NICHT wusste, dass auf der Straße ein Radrennen stattfindet.
Mit anderen Worten die ASO hat an dieser konkreten Stelle ihre Hausaufgaben gemacht. Strecke beantragt, Strecke von den Behörden genehmigt bekommen. Damit gehört ihnen die Strasse zur Nutzung im beantragten Zeitraum und mit Ausnahme von Notfalleinsätzen von Krankenwagen, Feuerwehr etc. Da hat dann niemand anderes etwas darauf zu suchen oder draufzuhalten. Der Sinn der Beantragung und Genehmigung ist ja gerade, dass sich die Rennteilnehmer NICHT an die normalen Straßenregeln halten müssen, solange sie sich in dem beantragten und genehmigten Korridor (Straße) befinden.
Kausal ist der Unfall von der Dame verursacht worden, daran kann es doch eigentlich keine ernstzunehmenden Zweifel geben. Hält sie das Schild nicht auf die Straße - kein Unfall. Alles andere ist hinkonstruiert.