Stimmt, da sehe ich auch ein Problem. Ist ja schön und richtig, dass ich nur mit den drei Gs als Dienstleister uneingeschränkt zu meinen Kunden rein darf - die Kunden haben Hausrecht. Aber woher weiß ich, dass meine Kunden ebenfalls die drei Gs einhalten? Habe ich das Recht, den Nachweis einzufordern?
