Ich könnte mir bei einem Gerichtsverfahren sehr gut vorstellen, dass der Veranstalter am Ende der Dame einiges an Schmerzensgeld zu zahlen hätte .
Er hat Sie ja nicht ausreichend vor dem Fahrerfeld abgesichert.
Gleichzeitig müsste er auch Schadensersatz an die Teams zahlen , weil er sie nicht ausreichend vor den Zuschauern abgesichert hat .
Der Veranstalter braucht ja in der Grundkonzeption beide Seiten und führt Sie bewusst zusammen . Die Dame war ja vor dem Unfall schon gewollte Attraktion .
Negativ wurde die Attraktion ja erst in der späteren Konsequenz des Unfalls .
In der Konsequenz müsste wohl alles ausreichend abgesperrt und abgesichert werden .
Vielleicht spielt man es daher lieber nicht bis zum Ende durch oder vermeidet durch schnellen Abbruch der Anklage weitere Berichterstattung und tiefere Gedankengänge zu dem Thema.
So kann man sich weiter im Verbot von Super Tuck und hohen Socken üben und die Schuld an Unfällen leichter dem Streben der einzelnen Sportler zuführen .
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