Zitat:
Zitat von quick-nick
......Aber ob man jetzt wirklich vorbestraft und mit Klagen überhäuft werden sollte, weil man (sehr) unachtsam (und ja, vielleicht auch kamerageil) gewesen ist und ein Pappschild zu weit auf die Strasse gehalten hat? Auf der anderen Seite wäre das natürlich eine Abschreckung für andere "Fans".
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"Vorbestraft" würde ja eine strafrechtliche Verurteilung erfordern. Daran glaube ich auch nicht. Aber allein eine Wiedergutmachung des Materialschadens würde sie wohl sehr hart treffen.