Zitat:
Zitat von Flow
|
Aus dem verlinkten Statut der Grünen:
Da könnte man das so lesen, als ob das den Regeln entspricht, die bei den Grünen halt gelten.
Zitat:
1) Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen;
wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze
vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten,
dass getrennt nach Positionen für Frauen und Postitionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten sind möglich.
(2)
Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Über die Besetzung des offenen Platzes entscheidet
die Versammlung. Nur bei Wahllisten kann die Wahlversammlung den Frauenplatz frei geben. Die Frauen der Versammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht
entsprechend § 3 des Frauenstatuts und können ein Frauenvotum beantragen