Hier wird recht ausführlich diskutiert, wie es sich mit der ärztlichen Schweigepflicht im Dopingfall verhält:
www.aerzteblatt.de/pdf/105/42/a2206.pdf
So ganz eindeutig scheint mir das Ergebnis nicht zu sein.
Wenn ich mir allerdings den zugrunde liegenden §203 StGB anschaue
"(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1. Arzt, [...]
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.",
dann stellt sich mir mit meinem zugegebenermaßen stark unterentwickelten Rechtsverständnis die Frage, ob es sich bei Doping tatsächlich um den persönlichen Lebensbereich bzw. um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt. Ich würde meinen, dass es über diesen Bereich doch weit hinaus geht. Ist das nicht relevant?