Wurde wohl gerade nochmal so die rechte Machtergreifung verhindert:
„ TE konnte die Dokumente der Tatvorwürfe zum großen Teil einsehen. Wir werden sie nicht veröffentlichen. Die Ermittlungen gelten als „Dienstgeheimnisse“. Würden Zitate rückverfolgt wäre die „Entfernung aus dem Beamterverhältnis nach hessischen Disziplinargesetz“ die Konsequenz, die materielle Vernichtung würde auf die soziale folgen.
Einige Beispiele müssen genügen. So sprechen mehrere Beamte in den Chats von „Zigeunern“, gelegentlich von „Sinti und Roma“, oder verwenden andere Begriffe zur Kennzeichnung wie „Nafris“. Das ist eine Abkürzung für „Nordafrikanische Intensivtäter“. So wurden Täter von der Kölner Polizei noch in einem Tweet im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen auf rund 650 Frauen in der Kölner Silvesternacht von 2016 benannt; erst danach wurde jede gängige Gruppenbezeichnung als angebliches „Racial Profiling“ strikt untersagt; „Mann“ ist die letzte erlaubte konkrete Täterbeschreibung. Die von Beuth zitierten angeblichen rechtsextremen Zitate aber sind alle älter als vier Jahre und stammen aus der aufgewühlten Zeit nach den Kölner Übergriffen.“
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