Im Augenblick gilt in Hessen, dass
Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen von 100 problemlos mit Hygienekonzept (Testung der Teilnehmer, Freiluftveranstaltung, Nachverfolgung) genehmigt werden (Stand 10.6.21).
In Ausnahmefällen gibt es glaube ich auch schon Veranstaltungen mit Teilnehmerobergrenze von 500. Mehr aber meines Wissens noch nicht.
Ob dann ausgerechnet Triathlon der erste Bereich ist, bei dem wesentlich mehr Teilnehmer erlaubt werden, während Freiluftkonzerte und Gottesdienste deutlich niedrigeren Teilnehmerobergrenzen unterliegen, ist irgendwie schwer vorstellbar.
Vielleicht kommt aber auch einiges in Bewegung durch die Fußball-EM, wo ja mal eben spontan (zumindest in Bayern) die maximale Teilnehmeranzahl von Herrn Söder auf 15000 hochgesetzt wurde.