Zitat:
Zitat von Weißer Hirsch
Ich sehe das Thema Weglassen etwas anders. Um dies tun zu können, muss dafür überhaupt erstmal genügend Substanz vorhanden sein. Aufhübschen (schöne Beschreibung;-)) ist eine andere Nummer. Als langjähriger Ministerpräsident von NRW ist auch generell die Frage, ob im Lebenslauf kleine Details aus ferner Vergangenheit (ehemaliger Redenschreiber... What?) Erwähnung finden müssen. Eine andere Sache ist der Lebenslauf einer Bewerberin die bisher nie ein höheres öffentliches Amt inne hatte. Hier darf der Wähler die Vorstellung über den Lebenslauf erwarten, und dies bitte korrekt.
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Du meinst also daß die von Hafu genannten Punkte vor Laschets Wahl in Laschets Lebenslauf gestanden haben und obendrein nun für Wähler nicht mehr interessant sind?
Das ist schon ein wenig abstrus. Ich stelle mir gerade vor das gleiche gilt auch für Frau Merkel und Wähler die 2017 zum ersten mal gewählt haben waren im schlechtesten Falle 6 Jahre alt bevor der Lebenslauf beschönigt werden darf. Nicht Dein Ernst. Letztlich bezeugst Du damit daß es entgegen Deiner Aussage in Deinem letzten Satz Hafus Einschätzung.