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Zitat von tuben
Hafu: existieren die von dir beschriebenen Versorgungswerke parallel zur gestzlichen Rentenversicherung oder sind sie z.B. bei Ärzten die alleineige Altersversorgung ?
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Man kann als
Angehöriger der sog. "freien Berufe" selbst entscheiden, ob man sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lässt und dafür Pflichtmitglied in den berufsständischen Versorgungswerken wird.
(Solche Versorgungswerke gibt es auch für Steuerberater, Apotheker, Architekten usw.)
Die Höhe der Beiträge ist identisch zur normalen Rentenversicherung, die Rendite ist (mittlerweile) deutlich höher, was allerdings vor 40 Jahren noch anders war, da damals aufgrund der demographischen Entwicklung und der allgemeinen Lohnentwicklung das Umlageverfahren, auf dem die gesetzliche Rentenversicherung beruht unter dem Strich zu exzellenten Renditen für Rentenempfänger bezogen auf die eingezahlten Beiträge geführt hat.