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Alt 23.05.2021, 14:11   #224
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.746
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Das stimmt, davon hatte ich ja nicht geschrieben. Ich als Zahlungsempfänger habe die Zahlung garantiert und dafür Zahle ich dann auch an den Zahlungsdienstleister meine Gebühren.
Hat aber noch nichts damit zu tun, daß immer auch gleich das Konto gedeckt ist.

Du hast da was Mißverstanden. Die Garantie, die du da hast bezieht sich nicht auf den Betrag bei ggf. nicht gedecktem Konto, sondern auf die Ausführung der Zahlung bei gedecktem Konto. Das ist keine Schuldnerausfallversicherung. Das was du da bezahlst sind Gebühren für die technische Infrastruktur und Gebühren für die Deckungsprüfung. Sieh in den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft nach, da steh u.a.

Zitat:
[...]so gibt der kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperationspartners mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht.
Umsätze gelten im Bankendeutsch dann als positiv autorisiert, wenn das Konto gedeckt und der Zahlungsauftrag von einem auf das Konto Verfügungsberechtigungen kommt. Du bekommst nichts, bei einer negativen Autorisierung, dir MUSS(!) aber am Terminal angezeigt werden, dass dies so ist.

Übrigens habe ich oben mal „m.E.“ geschrieben, nicht weil ich spekuliere. Sondern aus folgendem Grund: Das eine EC PIN Zahlung technisch den selben Weg nimmt wie eine Lastschrift ist ja klar. Wie soll es sonst sein? Das interessiert aber niemanden, sondern es ist interessant welche Fachfunktionen dieses Verfahren für den Kunden/Händler bietet. Und hier fehlen dem PIN Verfahren zur Lastschrift einfach schlicht zwei Merkmale: Widerruf und Mandat. Das EC Verfahren mit PIN is als auf gewisse Weise ein Zwitter. Ich schrieb also „m.E.“ weil ich es für einigermaßen absurd halte aus technischen Gründen von einer Lastschrift zu sprechen, wenn Fachfunktionen der Lastschrift fehlen.

Du kannst also das SEPA Lastschriftverfahren nicht mit einer Bezahlung mit digitalem Geld vergleichen. Dies gilt deshalb auch für das Bezahlen mit Karte und Unterschrift. Auch das kannst du nicht vergleichen, denn das IST(!) eine SEPA Lastschrift (SDD COR). Wenn überhaupt, dann kannst du das Bezahlen mit Karte und PIN mit dem Bezahlen mit digitalem Geld vergleichen.

Ich stimme dir zu, dass ich den Mehrwert für den Kunden und den Händler (also für retail CBDC) auch nicht sehe. Aber das habe ich ja schon mehrmals geschrieben.

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