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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Radunfall - Unfallgegner ist aber erst 6 Jahre
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Alt 12.05.2021, 17:04   #40
sandmen
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 238
Um die Diskussion noch etwas zu versachlichen. Dieses Thema ist in § 828 BGB geregelt:
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Daraus folgt: Unter 7 Jahren müssen die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das nachzuweisen wird dann sportlich, ist aber nicht ausgeschlossen. Dadurch, dass der 6jährige mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs war, ist das nicht völlig ausgeschlossen.
Wenn er jetzt nur aus dem eigenen Grundstück herausgerollt ist, dann trifft die Eltern wohl kein Verschulden.
War er weit von zu Hause weg, vielleicht wieder schon.
Wenn der Radfahrer mit mehr als 25 km/h unterwegs war, dann dürfte das Verschulden des Radfahrers überwiegen.
Insgesamt dürfte es nur Sinn machen, das auszustreiten, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, damit man dem schlechten Geld nicht noch gutes Geld hinterherwirft.

Geändert von sandmen (12.05.2021 um 17:10 Uhr).
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