Zitat:
Zitat von LidlRacer
Hm, ist das wirklich so klar, dass hier keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt?
Bin kein Experte, hab nur schnell diese Info bei einer Versicherung gefunden:
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Was passiert, wenn Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht verletzen?
Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzen und ein Dritter zu Schaden kommt, müssen die Eltern dafür haften.
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Für mich klingt das signifikant anders als die Auskunft des Anwalts.
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Hier scheint mir der Schlüssel in dem kleinen Wörtchen „nachweislich“ zu liegen. Das heißt, dass du nachweispflichtig bist, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das wird dir vermutlich nur schwer gelingen, außer vielleicht die Eltern waren beide hackedicht und haben das Gartentor zur vierspurigen Hauptstraße offen gelassen. Ich vermute, dass allein die Tatsache, dass das Kind auf die Straße gerannt ist, hierfür nicht ausreicht.
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Ich wollte für so Situationen meine Familienhaftpflicht für meinen Sohn versichern. Der Agent sagte direkt, dass es überflüssig sei. Er verkauft zwar gerne, aber Kindergartenkinder haben erstmal Narrenfreiheit. Aufsichtspflicht ist eigentlich immer erfüllt.
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Wie schon geschrieben: Brauchen tut man es nicht. Praktisch kann es trotzdem sein. Wenn das Kind z.B das Auto vom Nachbarn erwischt oder bei Freunden/Verwandten etwas beschädigt, ist der Hinweis auf die Deliktunfähigkeit des Kindes sicher nicht falsch aber dem freundschaftlichen/familiären Verhältnis vermutlich nicht besonders förderlich.
Je nach Schadenshöhe kann es dann vorteilhaft sein, eine Versicherung zu haben, über die man den Schaden schnell begleichen kann.
M.