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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Radunfall - Unfallgegner ist aber erst 6 Jahre
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Alt 11.05.2021, 22:22   #33
LidlRacer
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.663
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
Ich wollte für so Situationen meine Familienhaftpflicht für meinen Sohn versichern. Der Agent sagte direkt, dass es überflüssig sei. Er verkauft zwar gerne, aber Kindergartenkinder haben erstmal Narrenfreiheit. Aufsichtspflicht ist eigentlich immer erfüllt.
Ich würde hier sogar sagen: Glück gehabt, dass die Eltern tiefenentspannt waren. Eine hysterische Mutti hätte dir das Leben schwer machen können.
Hm, ist das wirklich so klar, dass hier keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt?

Bin kein Experte, hab nur schnell diese Info bei einer Versicherung gefunden:

Wann ist die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt?

"[...]
Wann dürfen Kinder alleine mit dem Fahrrad auf der Straße fahren?
Bis zu ihrem achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren und bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Ab einem Alter von zehn Jahren sind sie in der Lage, unübersichtliche Situationen wie den Straßenverkehr zu erfassen und mit Bedacht zu handeln. Eine Radfahrprüfung, die in der Regel in der vierten Klasse durchgeführt wird, ist ein guter Indikator dafür, ob der Nachwuchs für die Anforderungen des Straßenverkehrs bereit ist. Eine bestandene Radfahrprüfung entbindet aber nicht von der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Von einer vollständigen Straßenverkehrstauglichkeit kann aber erst mit 14 Jahren gesprochen werden, da erst in diesem Alter Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit voll entwickelt sind.
[...]
Was passiert, wenn Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht verletzen?
Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzen und ein Dritter zu Schaden kommt, müssen die Eltern dafür haften. Im schlimmsten Fall sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Wenn eine andere Person verletzt oder gar getötet wird, können die Eltern wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung auch angeklagt werden. Bevor es dazu kommt, muss die Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht richterlich festgestellt werden.
[...]"
Habe nicht alles Relevante zitiert.

Für mich klingt das signifikant anders als die Auskunft des Anwalts.
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