Zitat:
Zitat von MattF
Also andere zu gefährend, wird nicht zu einem Kürzen der eigenen Krankengeldbezüge führen und ob eine Nichtimpfung die ja immer noch freiwillig ist eine grobe Fahrlässigkeit ist, das glaube ich nicht, dass das mal ein Gericht urteilt, zumindest nicht unter der aktuellen Gesetzeslage.
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Ja, die Hürden sind da, ich habe mir mal sagen lassen daß es beim Thema Gurt ähnlich war.
Versicherungen haben in aller Regel ganz brauchbare Rechtsabteilungen und müssen mit den Versichertenbeiträgen wirtschaftlich umgehen.
Ich bleibe gespannt