Zitat:
Zitat von Helmut S
Das stimmt. Das habe ich schlicht vergessen zu thematisieren. Danke für den Hinweis.
Ich wollte das noch schreiben an dem Punkt an dem ich sagte:
Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, warum das wohl so ist wie du schreibst. Ich meine, es hat zwei Gründe. Zum einen ist das Vorhandensein von negativen Tests gerade im Privaten ja praktisch nicht zu kontrollieren. Dagegen ist beim Einkauf ja der Besitzer/Betreiber in der Pflicht. Hier ist eine Kontrolle operationell wie rechtlich leicht möglich.
Zum anderen ist die Kontaktbeschränkung ja die zentrale Maßnahme der Pandemiebekämpfung, auf die auch die Ausgangsbeschränkung zielt. Eine ethische (ggf. auch juristische) Abwägung könnte hier dazu geführt haben, dass der Ungeimpfte keine Möglichkeit bekommt sich quasi frei zu testen - die Pandemie ist noch nicht zu Ende.. Der Staat verlangt hier weiter Solidarität.
Was ich noch anmerken wollte. Ich halte es für unglücklich, über „Rechte für Geimpfte“ zu sprechen. Es geht bei der ganzen Sache doch viel mehr um Möglichkeiten für Ungeimpfte trotz anhaltender Pandemie. Und es geht auch darum, die Arbeit des Staates an der Stelle unter den Gesichtspunkten Gerechtigkeit und Gleichheit ethisch zu bewerten.
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Die Grundrechte einzuschränken mit dem Hinweis, dass eine Kontrolle operationell schwierig ist, darf kein Grund sein.
Das Szenario tritt ja jetzt bereits ein, da die Geimpften Ihre Grundrechet wieder in größerem Maß zurückbekommen. Wenn man die Ausgangssperre und die Kontaktbeschränkungen für die nicht vollständig Geimpften kontrollieren will, ist dies eine Herausforderung/Problem für die Exekutive (Polizei, Ordnungsamt). Ob man dann den Impfpass, oder ein negatives Testergebnis vorzeigen muss, wo ist der Unterschied.
Ich finde den Duktus 'Rechte' durchaus passend, da es die Grundrechte jedes Einzelnen (Geimpft/Ungeimpft) betrifft und nicht nur um Möglichkeiten, welche man während der Pandemie wahrnehmen darf, oder eben nicht.