Die Bundesregierung scheint entschlossen, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an das Klimaschutzgesetz noch vor den Wahlen umzusetzen.
Das Kabinett könnte die neuen Eckpunkte schon am kommenden Mittwoch verabschieden. Danach soll es im beschleunigten Verfahren im Bundestag diskutiert werden.
Zitat:
"...nun ist bis zum Jahr 2030 eine CO2-Reduktion von 65 Prozent angedacht. Das wären zehn Prozentpunkte mehr als bisher geplant. Das höhere Ziel soll sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes überprüft und gegebenenfalls noch einmal angepasst werden. Bis 2040 ist eine CO2-Reduktion von 85 bis 90 Prozent vorgesehen, ein solches Zwischenziel fehlte bisher – was einer der Hauptkritikpunkte des Verfassungsgerichts am bisherigen Klimaschutzgesetz war. Bis 2045, fünf Jahre früher als bisher, soll Deutschland vollständige Treibhausgasneutralität erreichen. Sogenannte natürliche CO2-Senken – also zum Beispiel Wälder und Moore, die das Treibhausgas binden – sollen angerechnet werden und drei bis fünf Prozentpunkte zur CO2-Reduktion beisteuern.
Wie die Regierung die neuen, ehrgeizigeren Ziele erreichen will, ist noch nicht ganz klar. Auf den ersten Blick zumindest scheinen die dafür geplanten Maßnahmen den höheren Klimaschutzambitionen nicht gerecht zu werden. So sollen die CO2-Einsparziele für einzelne Wirtschaftssektoren erst ab 2024 verschärft werden. Für die Zeit nach 2031 wurden weiterhin keine konkreten Jahresziele ausgelobt. Und ein beschleunigter Kohleausstieg ist bisher gar nicht Thema."
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