Zitat:
Zitat von Flow
War ein Scherz, du bist der Fachmann ... 
Jetzt verwirrst du mich ein wenig.
In dem Fall wäre es dann deinen Worten folgend "durch ein Gesetz" ?
Was macht die Notbremse ?
Enthält sie als "formelles Gesetz" eine "Regelung" oder eine "Ermächtigung der Exekutive" ?
Für mich ergibt sich aus den Zitaten das Bild, daß sie ersteres enthielte, was dann nicht zulässig wäre ...
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Hierfür kommt es schon darauf an, um welches Grundrecht es geht. Bleiben wir einmal bei Art. 2 Abs. 2 GG, so dürfte Deine Verwirrung vermutlich daraus resultieren, dass nach dessen Satz 3 in die dort garantierten Grundrechte "aufgrund eines Gesetzes" eingegriffen werden darf. Diese Formulierung deutet erst einmal darauf hin, dass auch eine Rechtsverordnung ausreichte.
Gleichwohl wird im Verfassungsrecht unter Verweis auf Art. 104 GG wohl davon ausgegangen, dass in diese Rechte wegen der Bedeutung ihrer Schutzgüter nur durch ein förmliches Gesetz eingegriffen werden darf (Wesentlichkeitstheorie ->
https://de.wikipedia.org/wiki/Wesentlichkeitstheorie).
Damit sollten wir die Vorlesung dann auch beenden, bevor die anderen Leser vor Begeisterung wegdösen.
