Zitat:
Zitat von merz
Ich mag ja sprachliche Differenziertheit, aber die Aussage von Haderlein am Ende des verlinkten Artikels überfordert mich:
„ Und sie sagt, man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken. Sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Das sei bei der Bundesnotbremse aber nicht geboten.“
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Die Stelle hatte ich auch zweimal gelesen und dennoch gerätselt ...
Mein Ansatz (alternativ zum "Druckfehler" / "Zitierfehler") wäre gewesen :
Es können keine Gesetze erlassen werden, die direkt auf die Einschränkung von Grundrechten zielen.
Gesetze müssen quasi "einen anderen sinnvollen Inhalt" haben. Aus diesem können unter Umständen / situationsbedingt / im Einzelfall Grundrechtseinschränkungen abgeleitet werden.