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Alt 26.04.2021, 17:07   #369
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.540
Zitat:
Zitat von mumuku Beitrag anzeigen
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Im Artikel 28 der Berliner Verfassung ist der Bau von Wohnungen ganz klar geregelt. Das Land hat aber nicht bzw. viel zu spät mit Wohnungsbau begonnen.

Der Senat hat also seine verfassungsrechtliche Verpflichtung - Wohnraumbereitstellung für Familien mit geringem Einkommen - nicht erfüllt. Die jetzige Situation, also hohe Mieten, ist im Wesentlichen auf Angebot und Nachfrage zurück zu führen. Nun kann man sich über rechtliche Aspekte zum Urteil des Verfassungsgerichtes streiten. Das Problem liegt aber woanders. Die gewählten Parteien haben die Berliner Mieter sehenden Auges in eine Wohnungsknappheit laufen lassen.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Grundstücken und dem Wohnraum in einer Stadt um ein sehr knappes, begrenztes Gut, d.h. man kann nicht beliebig verdichten und bauen wie man beliebig viele Konsumgüter (Autos, Kühlschränke usf.) unter Konkurrenzbedingungen herstellen kann. Es sollten aber in der Stadt auch Erzieherinnen, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter usf. mit ihren Familien wohnen können, nicht von ausserhalb pendeln müssen und nicht nur diejenigen, welche sich das knappe (Luxus)Gut leisten können. Das geht letztlich nur, wenn man sozial geförderten genossenschaftlichen Wohnungsbau von der Stadt unterstützt und fördert. (siehe zum Beispiel Wien) und mit einer Preisregulierung eines wesentlichen Teils des Immobilienmarktes. Genau letzteres gab man nach der Wende fast komplett auf und verkaufte die Genossenschaften und die Immobilien, mit denen die Stadt vor der Wende noch Wohnungsangebote an Geringsverdiener machen konnte. Die Stadt muss für preiswerten Wohraum sorgen und nicht einfach für Wohnraum nach freien Marktpreisen wie vor allem die FDP und die CDU glauben machen wollen

Auch aus ordnungspolitischen Gründen ist eine soziale Durchmischung in der Stadt erwünscht. Ansonsten entstehen Banlieues wie in Paris.

Sobald man sich über die obigen, übergeordneten Ziele verständigt hat, kann man dann ja überlegen, wie man diese gesetzlich am besten gewährleistet. Leider wollen nach meiner Meinung alle Parteien das nicht ernsthaft, sie sind zu eng mit den grossen Eigentümern verflochten. Ansonsten hätten sie schon längst im Bundestag z.B. ein Gesetz verabschiedet, das den Ländern erlaubt, einen Mietendeckel zu beschliessen bzw. die Mieten auf Zeit bis auf den Inflationsausgleich einzufrieren.

Geändert von qbz (26.04.2021 um 17:34 Uhr).
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