Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Das Beispiel ist natürlich gut, um zu zeigen, daß Absichtsbekundungen mit Kenntnis des Sprechers bewertet werden können. Solche Beispiele gibt es auch aktueller zu genüge (wie war das z.B. mit dem 1 Kugel Eis im Monat in Bezug auf die EEG-Umlage?).
Zuvor ging es aber um die Bewertung von Argumenten (in dem Fall für oder gegen das neue Gesetz) - und Argumente sind erst mal vom Sprecher unabhängig stimmig oder nicht, das ändert sich nicht dadurch, daß der Sprecher damit etwas Gutes oder Böses erreichen will.
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Auch Argumente schweben nicht abstrakt im luftleeren Raum. Daher sollte die Perspektive des Sprechers auch bei vorgebrachten Argumenten berücksichtigt werden. Die Aussage "Die Infektionszahlen erlauben eine Öffnung der Gasthäuser" (=Argument für die Öffnung) kann ich doch nur einordnen bzw. für mich selbst bewerten, wenn ich weiß, ob der Sprecher Gastronom oder Intensivmediziner ist.