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Alt 23.04.2021, 08:50   #22766
crazy
Ehemals crazyviech
 
Benutzerbild von crazy
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Nordeifel
Beiträge: 2.043
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Und wer auch die Gegenargumente kennen möchte, kann die passende Verfassungsbeschwerde dazu hier finden.
Selbstverständlich leben wir in einer Demokratie, so dass jeder Bürger verfassungsgemäß Beschwerde einlegen kann.

Es bekommt allerdings einen faden Beigeschmack, wenn man Dietrich Mursecks Wikipedia-Seite aufruft. Hier einige Zitate, Kürzungen von mir:

Zitat:
Als Jugendlicher war Murswiek in der von Heinrich Meier herausgegebenen und als rechtsextrem eingestuften Schülerzeitung Im Brennpunkt aktiv engagiert.
(...)
Als Student war er Mitglied des Nationaldemokratischen Hochschulbunds in Heidelberg und Mitarbeiter des rechtsextremen Deutschen Studenten.
(...)
Murswiek wurde für die Aktion von dem rechtsextremen Deutschen Studenten-Anzeiger in der Ausgabe 48 von 1970 im Rahmen eines Interviews gelobt, die Aktion samt Akteur fotografisch festgehalten.
(...)
Murswiek engagiert sich über den wissenschaftlichen Rahmen hinaus und publizierte zu seinen Themen in verschiedenen Leitmedien wie Frankfurter Allgemeine Zeitung oder Süddeutsche Zeitung, aber auch in rechtskonservativen Zeitschriften wie Criticón oder Junge Freiheit, die ihn mehrmals interviewte. Heute tritt er als Redner bei Veranstaltungen der AfD auf, wie dem Extremismuskongress der AfD-Fraktionen in den Landtagen am 18. März 2017 in Berlin.
Wer mit dem Gesetz nicht im Reinen ist der darf, will, sollte Verfassungsbeschwerde einreichen. Offenkundig scheinen sehr viele Mitbürger in Deutschland dieser Meinung zu sein, also muss das geklärt werden.

Aber gibt es nicht andere Verfassungsrechtler, die man damit beauftragen kann, als jemanden, der als "Mitglied einer rechtsextremen Organisation" eingestuft wird?
Möchte man diesen Schulterschluss und die Rechten hofieren?
crazy ist gerade online   Mit Zitat antworten