Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Mit dem Auto und Tempo 130 durch eine Innenstadt löste demnach auch nur ein subjektives Gefährdungsgefühl bei jenen aus, die potentiell überfahren werden könnten. Da der Fahrer jedoch in der Überzeugung handelt, alles im Griff zu haben, bestünde nach Deiner Logik keine vorsätzliche Gefährdung.
Die Gerichte sehen hier aber durchaus einen Vorsatz.
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Daß Gerichte es so sehen können, ist mir klar. Allerdings sehe ich deutliche Unterschiede. Mit 130 durch die Innenstadt (mal nicht nachts um 3 angenommen) hat ein direkt, ursächlich nachweisbares Risiko wer wem schadet.
Ein solcher Zusammenhang ist zwischen den Demo-Teilnehmern und eventuell irgendwann infizierten absolut nicht nachweisbar (untereinander nehmen sie ja das Risiko einfach in Kauf). Und da der Mensch immer jede Menge Krankheitserreger mit sich trägt, führt die Argumentation für mich dahin, daß jeder für jede Infektion eines anderen eine Verantwortung trägt - was beim zu Ende Denken jegliches Miteinander auf ein Risiko reduziert. Wollen wir das? Wenn nicht, wie wird die Grenze zwischen den akzeptablen Infektionsübertragungen und den sträflichen definiert? ich möchte eben nicht primär die Virusschleuder in den Mitmenschen sehen - aber genau dahin führt diese Denkweise.