Zitat:
Zitat von Superpimpf
+1 in Sachsen. Nichtmal ein Vordruck notwendig, sondern ein unterschriebenes Bestätigungsschreiben des "Berechtigenden" mit Nennung des "Berechtigten" und von beiden die Ausweiskopie.
Super-dank der Bezeichnungen in Anführungszeichen durfte man den Punkt tatsächlich mehrmals lesen bis man exakt verstanden wer wie wo unterschreiben muss...-pimpf
|
Als Vorlage bei der Impfung reicht das in NRW auch
Aber einen Termin zu bekommen ist das Problem