Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietpreisstopp ("Mietendeckel), der grob gesagt ein Stopp von Mieterhöhungen in Berlin für einen bestimmten Zeitraum staatlich verordnete (ausser Inflationsanpassung und Sanierungen), als verfassungswidrig erklärte, weil das eine Angelegenheit des Bundesgesetzgebers und nicht des Landes sei, wird es für die MieterInnen in Berlin, aber auch in den Städten von Deutschland umso wichtiger sein wie sich die einzelnen Parteien vor der Bundestagswahl in dieser Frage positionieren und was sie konkret und praktisch für die nächste Legislaturperiode planen, damit die Mieten in den Städten für Normal- und Geringverdiener, welche kein Wohneigentum besitzen, bezahlbar bleiben.
Geklagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den sog. Berliner Mietendeckel des Rot-Rot-Grünen Senats haben übrigens die CDU und die FDP.
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