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Thema: Corona Virus
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Alt 12.04.2021, 08:08   #21997
crazy
Ehemals crazyviech
 
Benutzerbild von crazy
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Nordeifel
Beiträge: 2.012
Woah. das Urteil wird ja immer besser!

Zitat:
(b) Tröpfchen. Spezielle Form der Kontaktübertragung durch Tröpfchen (> 5 µm im Durchmesser) respiratorischen Sekrets bei nahem vis-à-vis-Kontakt (< 1 – 2 m) mit einer Dauer von mindestens 15 min zwischen einer infizierten und einer nicht-infizierten Person.
Es geht z.B. um Situationen, in denen sich zwei Personen in einem Abstand von weniger als 1 – 2 m vis-à-vis = face-to-face oder von (An-)Gesicht zu (An-)Gesicht
gegenüberstehen und miteinander reden. Dabei ist es prinzipiell möglich, dass die beim Sprechen von der infizierten Person freigesetzten respiratorischen Tröpfchen auf die Schleimhäute des Gesichts der gegenüberstehenden und (noch) nicht infizierten Person (Auge, Nase, Mund) treffen, dass also auf diesem Weg die Erreger übertragen werden. Kontaktübertragung und Tröpfchenübertragung gelten seit Jahrzehnten vorwiegend auf der Basis epidemiologischer Untersuchungen als die entscheidenden Übertragungswege für respiratorische Erreger.
(c) Luft. Inhalation frei in der Luft schwebender infektiöser Partikel (< 5 µm im Durchmesser) Eine Erregerübertragung durch die Luft (aerogene Übertragung) galt bisher nur bei der Tuberkulose der Atemwege (Lunge, Kehlkopf) als bedeutsam und ist bei der Tuberkulose sogar der einzige natürliche Übertragungsweg, aber auch nur dann, wenn die infizierte Person eine sog. offene Tuberkulose der Atemwege hat, wobei es zur Freisetzung der Tuberkel-Bakterien über die Ausatemluft der infizierten Person kommt. Die dadurch mit den Erregern der Tuberkulose kontaminierte Luft des Raumes wird von gleichzeitig anwesenden Personen inhaliert (oder von Personen, die den Raum erst betreten, nachdem die infizierte Person ihn wieder verlassen hat). In der Luft schwebende Tuberkel-Bakterien können bis in die Alveolen (= Lungenbläschen) vordringen, und genau dort müssen diese Erreger hingelangen, um überhaupt eine Tuberkulose auslösen zu können. Ob aber andere Personen, die diese Raumluft atmen, den für das Zustandekommen einer Infektion erforderlichen Erregerkontakt haben, hängt u.a. von der Größe des Raumes und damit von seinem Luftvolumen, von der Belüftung des Raumes und damit von der Verdünnung des Erregers in der Luft und nicht zuletzt auch von der Menge des Erregers ab, die die infizierte Person z.B. beim Husten freisetzt (oder freigesetzt hat) und damit von der Wahrscheinlichkeit, dass andere Personen bei der Inhalation in Kontakt mit kontaminierter Luft kommen.
Genau dieser Übertragungsweg wurde im Frühjahr 2020 schon bald nach Auftreten von Sars-CoV-2 als bedeutender Übertragungsweg für diesen neuen Erreger postuliert. Im Verlauf von 2020 ist die Vorstellung von der sog. Aerosol-Übertragung von SARS-CoV-2 in der internationalen Fachliteratur wie ebenso in den Medien – jedoch nicht unterstützt durch entsprechende Verlautbarungen der internationalen Gesundheitsbehörden – so dominant geworden, dass nun schon seit Monaten verschiedene ‚Hygienemaßnahmen‘ gefordert werden (z.B. Luftreinigungsgeräte, Lüften), um dieses angeblich hohe Risiko zu reduzieren (siehe Teil C.). Schon in Bezug auf Influenzaviren wurde seit Jahren darüber diskutiert, ob sie vielleicht auch durch die Luft übertragbar seien, aber es fand sich dafür keine Bestätigung. De facto wurden auch bei Influenza in Krankenhäusern nie Maßnahmen zum Schutz vor einer Erregerübertragung etabliert, die auf die Übertragung via Luft abzielten. Dies sahen und sehen bis heute auch z.B. die Empfehlungen des RKI nicht vor
Der Richter vergleicht TBC (Bakterien) mit COVID-19 (Viren). Absolut verschieden!

Und " De facto wurden auch bei Influenza in Krankenhäusern nie Maßnahmen zum Schutz vor einer Erregerübertragung etabliert, die auf die Übertragung via Luft abzielten. Dies sahen und sehen bis heute auch z.B. die Empfehlungen des RKI nicht vor"

Influenza, geht's noch?!
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