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Zitat von merz
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1. Angenommen, es gibt einen eingrenzbaren Ausbruch bei Saisonarbeitern oder einer Fleischerei mit 40 Infizierten oder in einer Schule, muss dann der ganze Landkreis die genannten Einschränkungen auferlegt bekommen?
2. Gibt es bei Schwankungen um die Grenzwerte dann ständige Änderungen?
3. Einflüsse aufgrund der Veränderungen bei der Testanzahl?
4. Wir haben 3 bürokratische Entscheidungsebenen, Bund-Land-Landkreis, wobei die drei ausführenden Verwaltungen jeweils dem Bund-Land-Landkreis dienstmässig unterstehen. Damit bekommt man die Pandemie wie bisher auch nicht in den Griff, meine Meinung. Man bräuchte ganz andere Organisationsmodelle und Strategien aus Ländern, die Covid-19 erfolgreich bekämpften.
Die Bundesratssitzung könnte einfach vorverlegt werden. Aber es bleibt natürlich das Problem, dass viele Fachleute jetzt schon stärkere Infektionsschutzmassnahmen wollen und die Krankenhaussituation das verlangt.