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Zitat von Schwarzfahrer
Ich kenne keine arbeitsrechtlichen Folgen von Krankheit (wenn wir annehmen, daß der Test eine Infektion, also Krankheit nachweist).
Gesellschaftlich ist es halt ein Problem, ...
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Krankheit allein hat vermutlich keine (direkten) arbeitsrechtlichen folgen, aber wie sieht es aus, wenn man sich selbstverschuldet angesteckt hat, z.B. durch eine Reise in ein Risikogebiet? Arbeitsrechtlich war aber vielleicht etwas kurz gefasst. Lass es mich allgemeiner formulieren: Folgen für den Arbeitnehmer.
Nicht jeder Arbeitnehmer kann Home-Office machen. Im dümmsten Fall bedeutet das also Quarantäne zu Hause. Je nach Regelung kann das soweit gehen, dass diese Quarantäne unbezahlt ist, weil selbstverschuldet. Auf diese Regelung wurde z.B. letztes Jahr häufiger hingewiesen, für die Fall, dass der Arbeitnehmer trotz Warnung in ein Risiko- oder Hochrisikogebiet gefahren/geflogen ist, sich also bewusst die Risiko einer Ansteckung ausgesetzt hat.
Für den Arbeitnehmer geg. doppelt unangenehm. Er muss im Zweifel nicht nur den positiven Test seinem Arbeitgeber mittteilen, sondern auch, dass er in einem Risikogebiet war. Ich kann mir vorstellen, dass das für den einen oder anderen genug Motivation ist, entweder keinen test zu machen oder einen positiven Test zu verschweigen.
M.