Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Klugschnacker
					 
				 
				
Mir scheint es hier im Kern durchaus um eine wissenschaftliche Bewertung zu gehen. Das Gericht bemängelt hier, wissenschaftliche Evidenzen lägen nicht vor, es würde auf Verdacht gehandelt.
   
			
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 Ja, es geht selbstverständlich um eine wissenschaftliche Bewertung hinsichtlich der Geeignetheit bei einer Abwägungsprüfung. Aber es geht in dem konkreten Fall halt nicht um "wissenschaftlich besser". Auch geht es dem Gericht nicht um das fehlen von wissenschaftlicher Evidienz bzgl. Ausgangssperren, sondern das "Handeln auf Verdacht" bzw. der "Verdacht" bezieht sich auf die Behauptung des "diffusen Infektionsgeschehens".
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				Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.  
			
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 Und eine solche Maßnahme auf Verdacht, es würde ein diffuses Infektionsgeschehen geben, zu erlassen, reicht dem Gericht als Begründung nicht. 
