die Frage ist ob das
https://www.gvw.com/blog/corona/deta...dernissen.html bei unmöglicher Anreise Anwendung findet und selbst wenn man im Recht ist wie schwer es dann wird von IM was zu bekommen oder ob sie da dann mal etwas kulanter sind.
Bei Quarantäne bei Rückreise das steht glaube ich außer Frage das man da nix machen kann. Bei unmöglicher Einreise durch z.b. ein Verbot liegt der Grund ja nicht bei einem selber. Wenn man dannach nicht in Quaratäne will oder z.b. nicht kann weil man keinen Urlaub bekommt hat oder wie auch immer dann ist das ja meine Entscheidung oder zumindest im Rahmen dessen was man selbst beeinflussen kann