Zitat:
Zitat von Hafu
Die wenigen Leute, die berechtigt sind, auch nach der Ausgangssperre unterwegs zu sein (z.B. Menschen in systemrelevanten Berufen auf dem Weg nach Haus oder zur Nachtschicht, haben eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers dabei.
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Ausgangssperre vor Ort - Ausnahmen sind: Menschen zur und von der Arbeit (Systemrelevanz spielt keine Rolle) + Leute die mit ihrem Hund Gassi gehen (kein Witz).
Von "Kinderleicht" in Bezug auf die Kontrollen würde ich nicht sprechen: Denn in einer (großen) Stadt kann die Polizei nicht überall sein und es gibt mit der jeweiligen Ortskenntnis und entsprechenden Vernetzung natürlich genug Schlupflöcher. Bei uns wird damit argumentiert private Feiern zu verhindern. Da Frage ich mich, ob es denn nicht möglich ist sich um 20.30 Uhr zu treffen und bis 5.30 Uhr zu feiern.